"Zulassungskriterien": Vergleich vor dem Schiedsgericht
Der Schachbundesliga e.V. und der SK Kirchweyhe haben sich am 1. Juni in einer Verhandlung des Schiedsgerichts um die „Zulassungskriterien zur Schachbundesliga“ auf einen Vergleich geeinigt. Demnach soll eine Ziffer der Turnierordnung gestrichen werden, eine modifiziert. Außerdem soll ein Jahr später als geplant, erstmals am Ende der Saison 2023/24, geprüft werden, ob die Bundesligisten die in der Turnierordnung festgelegten Kriterien erfüllen.
Der SK Kirchweyhe hatte das Verfahren angestrengt und hat dem Vergleich bereits zugestimmt. Eine außerordentliche Versammlung des Schachbundesliga e.V. am 18. Juni wird darüber beraten, ob sie ebenfalls zustimmt.
Öffentliche Verhandlung in München: (v.l.) Dr. Markus Sikora (Notar, Beisitzer), Dr. Thomas Summerer (Anwalt für Sportrecht, Vorsitzender), Dr. Helmut Lieber (Richter a.D., Beisitzer). | Foto: Michael Reiß, Münchener SC 1836
Bestätigt die Versammlung den Vergleich, wird die Ziffer 8.1 der Turnierordnung gestrichen, die sich auf den Einsatz „einheimischer bzw. einheimisch ausgebildeter Spieler“ bezieht. Innerhalb der Ziffer 8.2, die den „Einsatz junger Spieler“ (U25) betrifft, entfällt ein Passus, der sich auf 8.1 bezieht. Außerdem soll die Mindestpunktzahl, die mittels Erfüllung der Kriterien erreicht werden muss, von 11 auf 7 sinken.
Die weiteren Ziffern, die die Teilnahmevoraussetzungen beschreiben (8.3 bis 8.6: Trainingsangebote sowie Anzahl jugendlicher Spieler und Jugendmannschaften, Engagement im Schulschach, Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche sowie Verankerung im allgemeinen Spielbetrieb), bleiben, wie sie sind.
Das Schiedsgericht hat außerdem angeregt, die Satzung zu ergänzen: Jugend- und Nachwuchsförderung solle zum Vereinsziel erklärt werden. Der Vorstand der Schachbundesliga empfiehlt seinen Vereinen, dieser Anregung zu folgen.
„Ich freue mich, dass wir jetzt eine einvernehmliche, gerichtlich geprüfte Regelung gefunden haben“, sagt Schachbundesliga-Präsident Markus Schäfer. Sollten die Vereine den Vergleich annehmen, seien sie von nun an gefordert, im Sinne der Jugend- und Nachwuchsförderung Punkte zu sammeln.
In jeder Sportart, auch im Schach, könne von Bundesligisten erwartet werden, sich im Sinne des Nachwuchsförderung für die Entwicklung der Sportart zu engagieren. Wie sich jeder Verein innerhalb der Regelungen spezifisch engagieren will, sei ihm überlassen. „Darum sind die Kriterien so angelegt, dass jeder Verein nach seinem Ermessen und seinen Ressourcen Schwerpunkte setzen kann.“
„Vereine der höchsten deutschen Spielklasse haben eine Vorbildfunktion“, betont Schäfer. Sollte der Vergleich jetzt angenommen werden, dann sei verpflichtend niedergelegt, dass alle beteiligten Vereine dieser Funktion nachkommen. Und damit sei die ursprüngliche Idee der Zulassungskriterien verwirklicht: die systematische und nachhaltige Nachwuchsarbeit im deutschen Schach zu fördern.